Gemeinde ZELL AM MOOS
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Für den Anschluss an die Fernwärme, den Einbau von Biomasse-, Pellets- und Holzöfen, den Einbau von Solaranlagen, etc. gewährt die Gemeinde Zell am Moos eine einmalige Förderung von bis zu 200,00 Euro.
Voraussetzung: Gewährung einer Landesförderung (Nachweis!) und Vorlage von Originalrechnungen!